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   LAG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 TaBV 77/05   

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https://dejure.org/2005,6097
LAG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 TaBV 77/05 (https://dejure.org/2005,6097)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.12.2005 - 1 TaBV 77/05 (https://dejure.org/2005,6097)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 1 TaBV 77/05 (https://dejure.org/2005,6097)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zahl der Beisitzer in der Einigungsstelle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Angemessenheit der Besetzung der Einigungsstelle hinsichtlich der Anzahl an Beisitzern; Berücksichtigungsfähige Gerichtspunkte bei der Besetzung der Einigungsstelle mit mehr als zwei Beisitzern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit der Besetzung der Einigungsstelle hinsichtlich der Anzahl an Beisitzern; Berücksichtigungsfähige Gerichtspunkte bei der Besetzung der Einigungsstelle mit mehr als zwei Beisitzern

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Auszüge)

    § 98 ArbGG, § 76 BetrVG
    Einigungsstelle, Zahl der Beisitzer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 306
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamburg, 13.01.1999 - 4 TaBV 9/98

    Einigungsstelle: Anzahl der Beisitzer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 TaBV 77/05
    Mehr als zwei Beisitzer können bestimmt werden, wenn die Betriebspartner hierüber Einvernehmen erzielen oder das Arbeitsgericht im Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG dies in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens für geboten hält (LAG München 31. Januar 1989 LAGE § 98 ArbGG Nr. 14; LAG Hamburg 13. Januar 1999 - 4 TaBV 9/98 - AiB 1999, 221; Kreutz aaO Rz. 37; Schwab/Weth-Walker ArbGG § 98 ArbGG Rz. 56; Düwell/Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 ArbGG Rz. 19, jeweils m. w. N.).

    Mehr als zwei Beisitzer können bestimmt werden, wenn die Betriebspartner hierüber Einvernehmen erzielen oder das Arbeitsgericht im Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG dies in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens für geboten hält (LAG München 31. Januar 1989 LAGE § 98 ArbGG Nr. 14; LAG Hamburg 13. Januar 1999 - 4 TaBV 9/98 - AiB 1999, 221; Kreutz aaO Rz. 37; Schwab/Weth-Walker ArbGG § 98 ArbGG Rz. 56; Düwell/Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 ArbGG Rz. 19, jeweils m. w. N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.1983 - 4 TaBV 12/83
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 TaBV 77/05
    Der Beschwerde ist zu folgen, wenn sie insoweit für ein Abweichen von der Regelbesetzung der Einigungsstelle verlangt, dass diese besondere Situation durch "nachprüfbare Tatsachen" belegt wird (LAG Rheinland-Pfalz 23. Juni 1983 - 4 TaBV 12/83 - DB 1984, 56).

    Der Beschwerde ist zu folgen, wenn sie insoweit für ein Abweichen von der Regelbesetzung der Einigungsstelle verlangt, dass diese besondere Situation durch "nachprüfbare Tatsachen" belegt wird (LAG Rheinland-Pfalz 23. Juni 1983 - 4 TaBV 12/83 - DB 1984, 56).

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.02.1997 - 1 TaBV 3/97

    Einigungsstelle: Zahl der Beisitzer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.12.2005 - 1 TaBV 77/05
    Während der eine die Betriebsinterna einbringen kann, verfügt der andere etwa über zusätzliches Wissen und/oder Fachkompetenz, das auf besonderen Rechtskenntnissen oder Vertrautsein mit überbetrieblichen Branchenbesonderheiten beruhen kann (LAG Schleswig-Holstein 13. Januar 1997 - 1 TaBV 3/97 - LAGE § 76 BetrVG 1972 Nr. 44; LAG Hamm 26. Juli 2004 - 10 TaBV 64/05 - AuR 2005, 312; Fitting u. a. BetrVG 22. Auflage § 76 BetrVG Rz. 13; GK-BetrVG/Kreutz 8. Auflage § 76 BetrVG Rz. 38 jeweils m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.2010 - 11 TaBV 45/09

    Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle und Anzahl der Beisitzer -

    Regelmäßig reicht eine Besetzung einer Einigungsstelle mit zwei Beisitzern je Seite aus (vgl. nur LAG Niedersachsen, Beschluss vom 15. August 2006 - 1 TaBV 43/06 - NZA-RR 2006, 644; vom 13. Dezember 2005 - 1 TaBV 77/05 - NZA-RR 2006, 306).

    Für ein Abweichen von der Regelbesetzung der Einigungsstelle ist zu verlangen, dass diese besondere Situation durch "nachprüfbare Tatsachen" belegt wird (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 1 TaBV 77/05 - NZA-RR 2006, 306; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 1983 - 4 TaBV 12/83).

  • LAG Niedersachsen, 11.08.2006 - 1 TaBV 43/06

    Abweichen von Regelbesetzung in der Einigungsstelle ; Zulässigkeit der Besetzung

    Eine Erhöhung der Beisitzerzahl ist dadurch nicht geboten (insoweit abweichend wegen anderer Sachlage: erkennende Kammer mit Beschluss vom 13. Dezember 2005, 1 TaBV 77/05).
  • LAG Niedersachsen, 15.08.2006 - 1 TaBV 43/06

    Abweichen von Regelbesetzung in der Einigungsstelle

    Eine Erhöhung der Beisitzerzahl ist dadurch nicht geboten (insoweit abweichend wegen anderer Sachlage: erkennende Kammer mit Beschluss vom 13. Dezember 2005, 1 TaBV 77/05).
  • LAG Niedersachsen, 14.07.2009 - 1 TaBV 32/09

    Betriebsrat; Bildschirmarbeitsplatz; Einigungsstelleneinsetzungsverfahren;

    Damit ist es notwendig neben einem Betriebsratsmitglied sowohl juristischen als auch fachlichen Sachverstand in Gestalt dreier Beisitzer auf jeder Seite vorzuhalten (vgl. dazu auch LAG Niedersachsen vom 13. Dezember 2005 - 1 TaBV 77/05).
  • ArbG Düsseldorf, 08.05.2018 - 15 BV 38/18

    Zuständigkeit der Einigungsstelle wegen eines möglichen Mitbestimmungsrechts des

    Gleichzeitig werden unverhältnismäßige Kosten durch die Heranziehung mehrerer externer Beisitzer vermieden (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 9 TaBV 129/12, juris Rn. 96; LAG Niedersachsen, 13. Dezember 2005 - 1 TaBV 77/05, juris Rn. 13).
  • ArbG Bonn, 28.11.2008 - 2 BV 323/08
    Nach den anzuwendenden Kriterien (vgl. auch insoweit LAG Nds. 15.8.2006, 1 TaBV 43/06 sowie v. 13.12.2005, 1 TaBV 77/05) erscheinen dem Gericht 4 Beisitzer von jeder Seite erforderlich, jedoch auch ausreichend.
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